Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufige Fragen zum Ablauf, zu Proben, Kosmetik-, Lebensmittel- und NEM-Analysen sowie Abrechnung.
Direktsprung:
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Allgemein
Was bedeutet "Labor" und was ist ISO 17025?
Ein Labor ist eine Prüfstelle, deren technische Kompetenz und Unparteilichkeit von einer nationalen Akkreditierungsstelle, in Deutschland der DAkkS, bestätigt wurde. Unser Qualitätssystem orientiert sich an DIN EN ISO/IEC 17025. Die formale Akkreditierung durch DAkkS wird aktiv vorbereitet. Unser Qualitätsmanagementsystem stellt bereits sicher, dass unsere Prüfverfahren, unser Qualitätsmanagementsystem und unsere Mitarbeiterqualifikation höchsten Anforderungen genügen. Dies sichert die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit unserer Analyseergebnisse.
Werden meine Produktinformationen vertraulich behandelt?
Ja, die Vertraulichkeit Ihrer Produktinformationen und aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Daten ist für uns von höchster Bedeutung. Wir behandeln alle uns anvertrauten Informationen streng vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter. Unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist auch ein integraler Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems nach ISO 17025.
Wie unabhängig ist Ihr Befund?
Unsere Unabhängigkeit ist ein zentraler Pfeiler unser Qualitätssystem nach ISO 17025. Wir agieren unparteiisch und objektiv. Unsere Analysen und Befunde basieren ausschließlich auf wissenschaftlichen Methoden und den ermittelten Daten. Es bestehen keine kommerziellen oder sonstigen Interessen, die unsere Ergebnisse beeinflussen könnten. Die Integrität unserer Prüfergebnisse ist jederzeit gewährleistet.
Was ist der Unterschied zwischen KNB ANALYTICA und der PLEXUM GmbH?
KNB ANALYTICA ist der Name unseres Prüflabors, das als eigenständiger Geschäftsbereich innerhalb der PLEXUM GmbH agiert. Die PLEXUM GmbH ist das übergeordnete Unternehmen, das verschiedene Dienstleistungen anbietet, darunter auch die Laboranalysen von KNB ANALYTICA. KNB ANALYTICA ist dabei die Marke, unter der wir unsere spezialisierte Prüfdienstleistungen erbringen und unsere Expertise im Bereich der Analytik bündeln.
Bieten Sie auch Beratung zur Rezeptur an?
Als Prüflabor konzentrieren wir uns primär auf die Durchführung von Analysen und die Bereitstellung präziser Prüfberichte. Eine direkte Beratung zur Rezepturentwicklung oder Optimierung von Produktformulierungen gehört nicht zu unserem Kernleistungsangebot. Wir können Ihnen jedoch mit unseren Analysedaten eine fundierte Basis für Ihre eigenen Entwicklungsentscheidungen liefern. Bei Bedarf können wir Ihnen gegebenenfalls Kontakte zu spezialisierten Beratungsunternehmen vermitteln.
Ablauf
Wie bestelle ich eine Analyse?
Sie können eine Analyse über unser Online-Portal, per E-Mail oder telefonisch bestellen. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein individuelles Angebot. Sobald Sie das Angebot bestätigt haben, senden wir Ihnen die notwendigen Begleitdokumente und Informationen zur Probenversendung zu. Bitte stellen Sie sicher, dass die Proben korrekt gekennzeichnet und verpackt sind, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art und dem Umfang der Analyse ab. Standardanalysen können in der Regel innerhalb weniger Werktage abgeschlossen werden. Bei komplexeren Prüfungen oder einem hohen Probenaufkommen kann die Dauer länger sein. Eine voraussichtliche Bearbeitungszeit wird Ihnen im Angebot mitgeteilt. Bei dringenden Aufträgen können wir nach Absprache Express-Optionen prüfen.
In welcher Form erhalte ich den Befund?
Sie erhalten den Befund in der Regel als digitalen Prüfbericht im PDF-Format per E-Mail. Dieser Bericht enthält alle relevanten Informationen zu den durchgeführten Analysen, den ermittelten Werten und gegebenenfalls Referenzbereichen oder Grenzwerten. Auf Wunsch kann auch ein Ausdruck des Prüfberichts per Post versendet werden. Alle Berichte sind gemäß den Anforderungen der ISO 17025 erstellt.
Welche Zahlungsmethoden gibt es?
Wir bieten verschiedene Zahlungsmethoden an, um Ihnen größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen. In der Regel erfolgt die Zahlung per Banküberweisung nach Erhalt der Rechnung. Details zu den akzeptierten Zahlungsmethoden und den Zahlungsfristen finden Sie in unserem Angebot und auf der Rechnung. Bei Fragen zu spezifischen Zahlungswünschen kontaktieren Sie bitte unsere Buchhaltung.
Kann ich einen Auftrag stornieren oder ändern?
Eine Stornierung oder Änderung eines Auftrags ist grundsätzlich möglich, solange die Analyse noch nicht begonnen wurde. Bitte kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie einen Auftrag ändern oder stornieren möchten. Je nach Bearbeitungsstand können Stornierungsgebühren anfallen. Details hierzu sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Wir bemühen uns, eine flexible Lösung zu finden.
Probe
Welche Probenmenge benötigen Sie?
Die benötigte Probenmenge hängt von der Art der Analyse ab. Für mikrobiologische Untersuchungen sind in der Regel 100-200 g oder ml ausreichend. Bei chemischen Analysen, insbesondere bei komplexeren Prüfungen oder der Notwendigkeit von Wiederholungsmessungen, können bis zu 500 g oder ml erforderlich sein. Spezifische Anforderungen teilen wir Ihnen gerne im Rahmen der Angebotsstellung mit.
Wie muss ich die Probe verpacken?
Proben müssen so verpackt werden, dass ihre Integrität und Qualität während des Transports erhalten bleiben. Verwenden Sie stabile, dicht schließende Behälter, die für das jeweilige Probenmaterial geeignet sind. Flüssige Proben sind in auslaufsicheren Gefäßen zu versenden. Pulver und feste Proben sollten in verschlossenen Beuteln oder Dosen verpackt sein. Eine eindeutige Kennzeichnung jeder Probe ist essenziell.
Was muss ich für eine Nährwertanalyse mitschicken?
Für eine Nährwertanalyse benötigen wir eine repräsentative Probe des zu untersuchenden Lebensmittels in ausreichender Menge. Zusätzlich sind Angaben zur genauen Produktbezeichnung, zur Rezeptur (falls vorhanden und relevant für spezifische Berechnungen) sowie zur gewünschten Analysemethode (z.B. Big 7, Big 8) hilfreich. Falls das Produkt in verschiedenen Varianten existiert, ist die genaue Spezifikation der zu analysierenden Variante wichtig.
Muss meine Probe gekühlt verschickt werden?
Ein gekühlter Versand ist erforderlich, wenn die Probe temperaturempfindlich ist oder mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt werden sollen. Dies gilt insbesondere für leicht verderbliche Lebensmittel, Kosmetika oder pharmazeutische Produkte. Verwenden Sie hierfür geeignete Kühlakkus und eine isolierte Verpackung, um eine Temperatur von 2-8 °C während des Transports zu gewährleisten. Bitte kennzeichnen Sie den Versand als kühlpflichtig.
Kann ich Originalverpackung einsenden?
Ja, in vielen Fällen ist die Einsendung der Originalverpackung möglich und sogar wünschenswert, insbesondere wenn die Analyse die Verpackung selbst oder die Wechselwirkung zwischen Produkt und Verpackung betrifft. Bei Lebensmitteln oder Kosmetika kann dies auch für die Rückverfolgbarkeit oder die Bewertung der Kennzeichnung relevant sein. Stellen Sie sicher, dass die Verpackung unbeschädigt ist und die Probe ausreichend schützt.
Kosmetik
Was ist ein CPSR (Cosmetic Product Safety Report)?
Der Cosmetic Product Safety Report (CPSR) ist ein zentraler Bestandteil des Product Information File (PIF) und gemäß der EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorgeschrieben. Er besteht aus zwei Teilen: Teil A (Informationen zur Produktsicherheit) und Teil B (Sicherheitsbewertung). Ein qualifizierter Sicherheitsbewerter beurteilt darin die Sicherheit eines kosmetischen Mittels für die menschliche Gesundheit unter Berücksichtigung aller relevanten Daten und Risikobewertungen.
Was ist ein PIF (Product Information File)?
Das Product Information File (PIF) ist eine Dokumentensammlung, die gemäß Artikel 11 der EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 für jedes kosmetische Mittel erstellt und fünf Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge aufbewahrt werden muss. Es enthält alle relevanten Informationen zum Produkt, einschließlich der Produktbeschreibung, der Herstellungsmethode, des Nachweises der Wirkung, der Tierversuchsdaten und insbesondere des Cosmetic Product Safety Report (CPSR).
Was bedeutet CPNP-Notifizierung?
Die CPNP-Notifizierung ist die Meldung eines kosmetischen Mittels an das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) der Europäischen Kommission. Gemäß Artikel 13 der EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss die verantwortliche Person das Produkt vor dem Inverkehrbringen in der EU über dieses Portal notifizieren. Dies dient der Marktüberwachung und ermöglicht den Giftinformationszentren einen schnellen Zugriff auf Produktinformationen im Falle von unerwünschten Wirkungen.
Wann brauche ich einen Challenge Test?
Ein Challenge Test, auch Konservierungsmittelbelastungstest genannt, ist erforderlich, um die Wirksamkeit des Konservierungssystems eines kosmetischen Mittels zu beurteilen. Er wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Produkt während seiner gesamten Haltbarkeitsdauer vor mikrobiellem Verderb geschützt ist. Der Test ist insbesondere für Produkte mit Wasserphase relevant und wird gemäß harmonisierten Normen wie der ISO 11930 durchgeführt.
Gibt es Besonderheiten bei Naturkosmetik/Bio-Kosmetik?
Ja, bei Naturkosmetik und Bio-Kosmetik gibt es spezifische Anforderungen, die über die allgemeine Kosmetik-Verordnung hinausgehen können. Diese Produkte unterliegen oft zusätzlichen Zertifizierungen durch private Standards (z.B. COSMOS, NaTrue), die bestimmte Inhaltsstoffe, Herstellungsprozesse und Verpackungsmaterialien vorschreiben oder ausschließen. Die Einhaltung dieser Standards muss durch entsprechende Dokumentation und Analysen nachgewiesen werden, was zusätzliche Prüfungen erfordern kann.
Lebensmittel
Welche Analysen verlangt die LMIV für die Kennzeichnung?
Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011) schreibt die Angabe der Nährwerte für „Big 7“ vor. Dazu gehören Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Zusätzlich müssen Allergene gemäß Anhang II der LMIV deklariert werden. Bei spezifischen Auslobungen sind weitere Analysen erforderlich, beispielsweise für Ballaststoffe oder Vitamine. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Ermittlung dieser Werte.
Wann brauche ich eine Mykotoxin-Analyse?
Mykotoxin-Analysen sind notwendig, wenn Rohstoffe oder Produkte anfällig für Schimmelpilzbefall sind, wie Getreide, Nüsse, Gewürze oder Trockenfrüchte. Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 legt Höchstgehalte für verschiedene Mykotoxine in Lebensmitteln fest. Eine Analyse ist zur Sicherstellung der Verkehrsfähigkeit und zum Schutz der Verbrauchergesundheit unerlässlich, insbesondere bei Produkten, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind.
Was prüfen Sie bei Pestizid-Screenings?
Bei Pestizid-Screenings prüfen wir eine Vielzahl von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln. Unser Leistungsspektrum umfasst über 700 verschiedene Wirkstoffe. Die Analysen erfolgen mittels hochmoderner LC-MS/MS- und GC-MS/MS-Methoden, um auch geringste Konzentrationen nachzuweisen. Dies dient der Einhaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Höchstgehalte und der Sicherstellung der Produktsicherheit.
Was ist der Unterschied zwischen "Big 7" und "Big 8" Nährwertanalyse?
Die „Big 7“ Nährwertanalyse umfasst die verpflichtenden Angaben gemäß LMIV: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Die „Big 8“ Analyse erweitert diese um den Ballaststoffgehalt. Die Angabe von Ballaststoffen ist nicht verpflichtend, kann aber für die Produktpositionierung relevant sein. Beide Analysen sind für die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln von Bedeutung.
Was ist bei Health-Claims zu beachten?
Health Claims, also gesundheitsbezogene Angaben, unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen und in der EU-Verordnung gelistet sind. Die Wirksamkeit der ausgelobten Wirkung muss wissenschaftlich belegt und die Angabe darf nicht irreführend sein. Wir beraten Sie hinsichtlich der analytischen Nachweise zur Unterstützung Ihrer Claims.
NEM
Was ist eine BVL-Anzeige und helfen Sie dabei?
Eine BVL-Anzeige ist die Meldung eines Nahrungsergänzungsmittels an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem erstmaligen Inverkehrbringen in Deutschland. Dies ist gemäß § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) verpflichtend. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der korrekten Durchführung der Meldung, um die Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts sicherzustellen.
Gibt es Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM?
Ja, für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es in Deutschland keine spezifisch gesetzlich festgelegten Höchstmengen. Es existieren jedoch Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für Höchstmengen, die bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden sollten, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Empfehlungen ist für die Verkehrsfähigkeit und Sicherheit der Produkte relevant.
Wann ist eine Wirkstoffgehalt-Analyse sinnvoll?
Eine Wirkstoffgehalt-Analyse ist sinnvoll, um die deklarierten Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenextrakten oder anderen bioaktiven Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln zu überprüfen. Dies dient der Qualitätssicherung, der Einhaltung von Spezifikationen und der Sicherstellung der Richtigkeit der Produktkennzeichnung. Regelmäßige Analysen sind essenziell, um die Produktqualität über die gesamte Haltbarkeitsdauer zu gewährleisten.
Abrechnung
Wie funktioniert die Abrechnung und gibt es MwSt?
Die Abrechnung unserer Analysedienstleistungen erfolgt nach erbrachter Leistung. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die alle durchgeführten Analysen und die entsprechenden Kosten ausweist. Für unsere Dienstleistungen fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an, die auf der Rechnung separat ausgewiesen wird. Die Zahlungsbedingungen sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt und werden Ihnen mit dem Angebot mitgeteilt.
Gibt es Mengenrabatte bei größeren Aufträgen?
Ja, bei größeren Auftragsvolumen oder regelmäßiger Zusammenarbeit bieten wir individuelle Konditionen an. Wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot, das Ihre spezifischen Anforderungen und die Menge der zu analysierenden Proben berücksichtigt. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen und ein entsprechendes Angebot zu erhalten.