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CPNP-Notifizierung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Marken

In diesem Artikel

CPNP-Notifizierung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Marken

Die europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 (KVO) regelt das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten innerhalb der Europäischen Union. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung ist die Pflicht zur Notifizierung von Produkten im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP). Dieses Portal dient dazu, den zuständigen Behörden und Giftinformationszentren relevante Informationen über Kosmetikprodukte zur Verfügung zu stellen. Die Notifizierung muss vor dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Produkts erfolgen und ist eine zentrale Anforderung für alle verantwortlichen Personen.

Was ist das CPNP und warum ist es wichtig?

Das CPNP ist ein elektronisches Meldeportal, das von der Europäischen Kommission betrieben wird. Es ermöglicht der verantwortlichen Person, alle erforderlichen Informationen über ein Kosmetikprodukt zentral zu hinterlegen. Diese Informationen sind für die Marktüberwachung durch die nationalen Behörden sowie für die medizinische Behandlung im Falle unerwünschter Wirkungen oder Vergiftungen durch die Giftinformationszentren zugänglich. Die Notifizierung im CPNP ist somit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern dient auch der Produktsicherheit und dem Verbraucherschutz.

Ohne eine ordnungsgemäße CPNP-Notifizierung darf ein Kosmetikprodukt in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Dies gilt für alle Produkte, die als Kosmetika im Sinne der KVO eingestuft werden, unabhängig davon, ob sie hergestellt, importiert oder unter eigenem Namen vertrieben werden.

Vorbereitung zur CPNP-Notifizierung: Erforderliche Unterlagen

Bevor die Notifizierung im CPNP erfolgen kann, müssen verschiedene Dokumente und Informationen gesammelt und aufbereitet werden. Die verantwortliche Person ist dafür zuständig, dass alle notwendigen Daten vollständig und korrekt vorliegen. Zu den wesentlichen Vorbereitungen gehören:

Produktinformationsdatei (PID)

Die Produktinformationsdatei (PID) ist das zentrale Dokumentationspaket für jedes Kosmetikprodukt. Sie muss gemäß Artikel 11 der KVO erstellt und für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge aufbewahrt werden. Die PID muss folgende Elemente enthalten:

  • Eine Beschreibung des Kosmetikprodukts.
  • Der Sicherheitsbericht für Kosmetikprodukte (Sicherheitsbewertung gemäß Anhang I der KVO).
  • Eine Beschreibung der Herstellungsmethode und eine Erklärung zur Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP).
  • Nachweise der Wirkung, sofern diese auf dem Produkt ausgelobt wird.
  • Daten über Tierversuche, sofern relevant.

KNB ANALYTICA unterstützt Sie bei der Erstellung und Prüfung der notwendigen Unterlagen für Ihre PID. Weitere Informationen finden Sie unter Kosmetik-Analytik.

Sicherheitsbewertung

Die Sicherheitsbewertung ist ein Kernstück der PID und muss von einer Person mit der erforderlichen Qualifikation durchgeführt werden. Sie umfasst eine toxikologische Bewertung aller Inhaltsstoffe sowie des Endprodukts. Die Bewertung muss die Exposition des Verbrauchers unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen berücksichtigen.

Angaben zu Inhaltsstoffen und Rezeptur

Für die CPNP-Notifizierung sind detaillierte Angaben zu allen Inhaltsstoffen (INCI-Namen, CAS-Nummern, Konzentrationen) erforderlich. Auch die genaue Rezeptur des Produkts muss hinterlegt werden. Dies dient der schnellen Identifizierung von potenziellen Allergenen oder problematischen Substanzen durch die Giftinformationszentren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur CPNP-Notifizierung

Der Notifizierungsprozess im CPNP folgt einer klaren Struktur. Die verantwortliche Person oder eine von ihr beauftragte Stelle führt die Schritte durch:

  1. Registrierung im ECAS-System: Zunächst ist eine Registrierung im EU Login (ehemals ECAS – European Commission Authentication Service) erforderlich, um Zugang zum CPNP zu erhalten.
  2. Zugang zum CPNP: Nach der Registrierung kann der Zugang zum CPNP beantragt werden. Dies beinhaltet die Zuweisung der Rolle als „Responsible Person“ oder „Notifier“.
  3. Produktdaten eingeben: Im CPNP müssen die allgemeinen Produktdaten eingegeben werden, darunter der Produktname, die Kategorie, die Produktart und die Mitgliedstaaten, in denen das Produkt in Verkehr gebracht werden soll.
  4. Angaben zur verantwortlichen Person: Die Kontaktdaten der verantwortlichen Person müssen hinterlegt werden.
  5. Rezepturdaten eingeben: Detaillierte Informationen zu allen Inhaltsstoffen, deren Konzentrationen und Funktionen sind einzutragen. Dies schließt auch Nanomaterialien ein, sofern vorhanden.
  6. Verpackungsdaten und Etikettierung: Angaben zur Verpackung, zum Etikett und gegebenenfalls zum Barcode sind zu hinterlegen. Ein Foto des Produkts und der Verpackung kann ebenfalls hochgeladen werden.
  7. Sicherheitsbewertung hochladen: Der Sicherheitsbericht für Kosmetikprodukte muss als PDF-Dokument im CPNP hochgeladen werden.
  8. Notifizierung abschließen: Nach der vollständigen Eingabe aller Daten und dem Hochladen der erforderlichen Dokumente wird die Notifizierung abgeschlossen. Das System generiert eine CPNP-Referenznummer.

Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und aktuell sind. Bei Änderungen an der Rezeptur, der verantwortlichen Person oder anderen relevanten Daten muss die Notifizierung im CPNP aktualisiert werden.

Häufige Fehler und Fallstricke

Bei der CPNP-Notifizierung können verschiedene Fehler auftreten, die zu Verzögerungen oder rechtlichen Konsequenzen führen können:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Daten: Insbesondere bei den Inhaltsstoffen und Konzentrationen sind Präzision und Vollständigkeit entscheidend.
  • Fehlende oder mangelhafte Sicherheitsbewertung: Eine nicht konforme Sicherheitsbewertung ist ein häufiger Grund für Beanstandungen.
  • Nichtbeachtung von Nanomaterialien: Produkte, die Nanomaterialien enthalten, unterliegen zusätzlichen Meldepflichten.
  • Verzögerte Notifizierung: Die Notifizierung muss vor dem Inverkehrbringen erfolgen.
  • Nicht-Aktualisierung bei Änderungen: Änderungen an der Rezeptur oder anderen relevanten Daten müssen zeitnah im CPNP aktualisiert werden.

Eine sorgfältige Vorbereitung und gegebenenfalls die Unterstützung durch erfahrene Dienstleister können diese Fehler vermeiden.

Praxis-Checkliste für die CPNP-Notifizierung

Um den Prozess der CPNP-Notifizierung zu erleichtern, haben wir eine Checkliste zusammengestellt:

  • ✓ Verantwortliche Person bestimmt und Kontaktdaten erfasst.
  • ✓ Produktinformationsdatei (PID) vollständig erstellt und verfügbar.
  • ✓ Sicherheitsbewertung durch qualifizierte Person durchgeführt und unterschrieben.
  • ✓ Alle Inhaltsstoffe (INCI-Namen, CAS-Nummern, Konzentrationen) erfasst.
  • ✓ Angaben zu Nanomaterialien (falls zutreffend) vorhanden.
  • ✓ Produktetikett und Verpackungsdesign finalisiert.
  • ✓ ECAS-Zugang und CPNP-Berechtigung vorhanden.
  • ✓ Alle erforderlichen Dokumente (z.B. Sicherheitsbericht) im PDF-Format bereit.
  • ✓ Interner Prozess für Aktualisierungen bei Produktänderungen etabliert.

Häufige Fragen zur CPNP-Notifizierung

Muss jedes Kosmetikprodukt einzeln notifiziert werden?
Ja, jedes einzelne Kosmetikprodukt, das in der EU in Verkehr gebracht werden soll, muss separat im CPNP notifiziert werden. Dies gilt auch für verschiedene Varianten eines Produkts (z.B. unterschiedliche Farben oder Düfte), wenn sich die Rezeptur unterscheidet.

Wer ist für die CPNP-Notifizierung verantwortlich?
Die verantwortliche Person gemäß Artikel 4 der KVO ist für die Notifizierung zuständig. Dies kann der Hersteller, der Importeur oder eine benannte Person innerhalb der EU sein.

Was passiert, wenn ein Produkt nicht notifiziert ist?
Ein nicht notifiziertes Kosmetikprodukt darf in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Bei Verstößen können die zuständigen Behörden das Produkt vom Markt nehmen lassen und Bußgelder verhängen.

Muss ich die CPNP-Notifizierung selbst durchführen?
Nein, die verantwortliche Person kann die Notifizierung auch an einen Dienstleister delegieren. Die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch bei der verantwortlichen Person.

Ihr Partner für Kosmetik-Analytik und Dokumentation

Die CPNP-Notifizierung ist ein komplexer Prozess, der eine genaue Kenntnis der regulatorischen Anforderungen erfordert. KNB ANALYTICA bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Dokumente, der Durchführung von Analysen und der Beratung rund um die EU-Kosmetikverordnung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Prüflabor, das nach den Grundsätzen der DIN EN ISO/IEC 17025 arbeitet.

Für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und zur Unterstützung bei Ihrer Produktentwicklung und Notifizierung besuchen Sie unsere Seite Ablauf der Probeneinsendung oder kontaktieren Sie uns direkt.


Bereit für eine Analyse? Rufen Sie uns an: +49 8131 7573660 oder schreiben Sie an info@knbanalytica.com.

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