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Health Claims

Health Claims bei Nahrungsergänzung: Was ist 2026 erlaubt?

In diesem Artikel

Die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist ein hochreguliertes Feld. Im Zentrum der rechtlichen Anforderungen steht die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, besser bekannt als Health-Claims-Verordnung (HCVO). Sie legt europaweit verbindlich fest, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel und NEM zulässig sind. Für Hersteller und Markenverantwortliche ist ein tiefes Verständnis dieser Regeln unerlässlich, um Produkte erfolgreich und rechtssicher zu positionieren. Fehler bei der Kennzeichnung können nicht nur zu teuren Abmahnungen führen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher nachhaltig schädigen. Dieser Leitfaden bietet einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Aspekte der HCVO und zeigt auf, wie die KNB ANALYTICA Sie bei der analytischen Absicherung Ihrer Produktversprechen unterstützen kann. Unsere Akkreditierung wird aktiv vorbereitet, um Ihnen zukünftig einen noch umfassenderen Service zu bieten.

Grundlagen der Health-Claims-Verordnung (HCVO)

Die HCVO zielt darauf ab, Verbraucher vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Werbeaussagen zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern zu gewährleisten. Jede Angabe, die einen Zusammenhang zwischen einem Nährstoff oder Produkt und der Gesundheit herstellt, muss wissenschaftlich fundiert und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und zugelassen sein.

Was ist ein "Claim"?

Ein "Claim" im Sinne der Verordnung ist jede Botschaft oder Darstellung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und aussagt, andeutet oder den Eindruck erweckt, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt. Dies umfasst Texte, Bilder, grafische oder symbolische Darstellungen auf Etiketten, in der Werbung oder auf Webseiten.

Nährwertbezogene vs. gesundheitsbezogene Angaben

Die HCVO unterscheidet fundamental zwischen zwei Arten von Angaben:

  • Nährwertbezogene Angaben (Nutrition Claims): Diese beschreiben das Vorhandensein, die Abwesenheit, die Reduzierung oder die Erhöhung eines Nährstoffs oder einer anderen Substanz. Beispiele sind "reich an Vitamin C", "zuckerfrei" oder "hoher Proteingehalt". Die Bedingungen für diese Angaben sind im Anhang der HCVO genau definiert.
  • Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims): Diese stellen einen Zusammenhang zwischen einem Nährstoff, einer Substanz, einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie und der Gesundheit her. Beispiel: "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei." Diese Angaben sind deutlich strenger reguliert und müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Zulässige gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims)

Eine gesundheitsbezogene Angabe darf nur dann verwendet werden, wenn sie von der EU-Kommission zugelassen und in eine Positivliste, das sogenannte EU-Register, aufgenommen wurde. Dieses Register ist öffentlich zugänglich und die zentrale Anlaufstelle für Hersteller.

Das EU-Register der zugelassenen Health Claims

Das Gemeinschaftsregister enthält alle zugelassenen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sowie die Bedingungen für ihre Verwendung. Für jeden Claim sind der genaue Wortlaut, die Substanz, auf die er sich bezieht, die spezifischen Anwendungsbedingungen (z.B. Mindestmenge) und eventuelle Warnhinweise festgelegt.

Artikel 13(1) Claims: Allgemein funktionsbezogene Angaben

Dies ist die umfangreichste Liste von Claims. Sie beziehen sich auf die Rolle eines Nährstoffs oder einer anderen Substanz für das Wachstum, die Entwicklung und die Körperfunktionen. Diese Angaben sind nicht markenspezifisch und können von jedem Hersteller verwendet werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

  • Beispiel Vitamin D: "Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei."
  • Beispiel Eisen: "Eisen trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei."

Artikel 14 Claims: Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos

Diese Claims gehen einen Schritt weiter und besagen, dass der Verzehr eines Lebensmittels oder eines seiner Inhaltsstoffe einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen signifikant senken kann. Sie unterliegen einem noch strengeren wissenschaftlichen Prüfverfahren.

  • Beispiel Phytosterole: "Pflanzensterine/-stanole tragen nachweislich zur Senkung/Reduzierung des Cholesterinspiegels im Blut bei. Ein hoher Cholesterinwert gehört zu den Risikofaktoren für die koronare Herzerkrankung."

Die "signifikante Menge" als Voraussetzung

Eine der wichtigsten Bedingungen für die Verwendung der meisten Health Claims für Vitamine und Mineralstoffe ist das Vorhandensein einer "signifikanten Menge" des betreffenden Nährstoffs im Produkt.

Definition nach Anhang XIII der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Die LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) definiert eine signifikante Menge als mindestens 15 % der Nährstoffbezugswerte (NRV - Nutrient Reference Values), die in einer Tagesportion des Produkts enthalten sind. Für Getränke gilt ein Wert von 7,5 % pro 100 ml.

Analytische Absicherung ist unerlässlich

Die bloße Berechnung der Nährstoffmenge auf Basis der Rezeptur reicht nicht aus. Hersteller müssen nachweisen können, dass die deklarierte Menge tatsächlich im Endprodukt enthalten ist – und zwar über die gesamte Haltbarkeitsdauer. Rohstoffschwankungen, Produktionsprozesse und Lagerbedingungen können den Gehalt beeinflussen. Eine regelmäßige analytische Überprüfung durch ein spezialisiertes Labor ist daher unumgänglich, um die Konformität sicherzustellen. Die KNB ANALYTICA bietet präzise Nährwertanalysen, um Ihre Claims verlässlich abzusichern. Informationen zum Ablauf und zur Probeneinsendung finden Sie auf unserer Webseite.

Fallstricke und unzulässige Angaben

Neben den zugelassenen Claims gibt es eine Reihe von Angaben, die grundsätzlich verboten sind und zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

Krankheitsbezogene Angaben (Heilversprechen)

Angaben, die die Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit suggerieren, sind für Lebensmittel und NEM strikt verboten. Formulierungen wie "senkt den Blutdruck" oder "lindert Gelenkschmerzen" sind unzulässig. Erlaubt ist lediglich die Angabe zur Reduzierung eines Krankheitsrisikofaktors (Art. 14), deren Wortlaut jedoch exakt eingehalten werden muss.

"Botanical Claims" – Der Sonderfall der "On-Hold"-Angaben

Für pflanzliche Stoffe (Botanicals) wurden zahlreiche Health Claims zur Prüfung bei der EFSA eingereicht. Ein Großteil dieser Anträge wurde jedoch noch nicht abschließend bewertet und befindet sich im sogenannten "On-Hold"-Status. Die Verwendung dieser Claims bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Während sie unter bestimmten Umständen vorläufig weiterverwendet werden dürfen, ist die Rechtslage national unterschiedlich und mit erheblichen Risiken verbunden. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist hier unerlässlich.

Irreführende Formulierungen und Bildsprache

Auch allgemeine, unspezifische gesundheitsbezogene Angaben wie "für Ihr Wohlbefinden" oder "stärkt die Abwehrkräfte" sind nur zulässig, wenn sie von einem spezifischen, zugelassenen Health Claim aus der Liste begleitet werden. Zudem kann auch die Bildsprache (z.B. Abbildungen von Ärzten, Apotheken-Symbole) als irreführend eingestuft werden.

Praxis-Checkliste für konforme Health Claims

  1. Produktzusammensetzung prüfen: Welche Vitamine, Mineralstoffe oder sonstigen Substanzen mit zugelassenen Claims sind in meinem Produkt enthalten?
  2. Nährstoffgehalt analytisch bestimmen: Lassen Sie den Gehalt der relevanten Substanzen pro Tagesdosis durch ein Labor wie die KNB ANALYTICA exakt bestimmen.
  3. "Signifikante Menge" überprüfen: Erreicht die analysierte Menge mindestens 15 % des NRV pro Tagesdosis?
  4. EU-Register recherchieren: Suchen Sie im EU-Register nach den exakten, zugelassenen Formulierungen für Ihre Inhaltsstoffe.
  5. Wording exakt übernehmen: Verwenden Sie den Claim im vorgegebenen Wortlaut. Geringfügige Anpassungen sind nur erlaubt, wenn sie die Bedeutung nicht verändern.
  6. Alle Werbematerialien prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Claims auf dem Etikett, der Verpackung, der Webseite und in Social-Media-Posts konform sind.
  7. Rechtliche Beratung einholen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten, insbesondere bei Botanical Claims, immer eine spezialisierte Rechtsberatung hinzu.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einem Health Claim und einem Nutrition Claim?

Ein Nutrition Claim (nährwertbezogene Angabe) beschreibt den Gehalt eines Nährstoffs (z.B. "reich an Ballaststoffen"), während ein Health Claim (gesundheitsbezogene Angabe) einen Zusammenhang zwischen dem Nährstoff und der Gesundheit herstellt (z.B. "Haferkorn-Ballaststoffe tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei.").

Darf ich den Wortlaut eines zugelassenen Claims verändern?

Nur sehr eingeschränkt. Die HCVO erlaubt eine gewisse Flexibilität, solange die Aussage für den Verbraucher die gleiche Bedeutung hat. In der Praxis ist es jedoch am sichersten, sich so nah wie möglich am Originalwortlaut zu orientieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Was sind "Botanical Claims" und darf ich sie verwenden?

Dies sind gesundheitsbezogene Angaben für pflanzliche Stoffe, deren wissenschaftliche Bewertung durch die EFSA noch aussteht ("on hold"). Ihre Verwendung ist rechtlich unsicher und von nationalen Auslegungen abhängig. Es wird empfohlen, hier besondere Vorsicht walten zu lassen und rechtlichen Rat einzuholen.

Wie weise ich die "signifikante Menge" nach?

Der sicherste und von den Überwachungsbehörden anerkannte Weg ist die regelmäßige Laboranalyse des Endprodukts. Dies dokumentiert, dass die für den Claim erforderliche Mindestmenge des Nährstoffs tatsächlich enthalten ist. Die KNB ANALYTICA ist Ihr Partner für diese entscheidende Qualitätskontrolle.

Die korrekte Anwendung von Health Claims ist eine komplexe, aber lösbare Aufgabe. Eine solide analytische Grundlage ist der Schlüssel zur rechtssicheren und glaubwürdigen Vermarktung Ihrer Produkte. Sichern Sie Ihre Werbeaussagen ab und schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden. Das Team der KNB ANALYTICA (PLEXUM GmbH, Breslauer Straße 350, 90471 Nürnberg) unterstützt Sie mit präzisen Analysen und fachlicher Expertise. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.


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