Zum Inhalt springen

Prüflabor für Kosmetik · Lebensmittel · Nahrungsergänzung

CPSR

PIF und CPSR – Unterschied und Zusammenspiel in der EU-Kosmetik

In diesem Artikel

Für das Inverkehrbringen von Kosmetika auf dem europäischen Markt sind die Produktinformationsdatei (PIF) und der Sicherheitsbericht (CPSR) zwei unverzichtbare Dokumente. Beide sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel vorgeschrieben und dienen dem Nachweis der Produktsicherheit. Doch oft herrscht Unklarheit über den genauen PIF CPSR Unterschied, die jeweiligen Inhalte und Zuständigkeiten. Dieser Fachbeitrag klärt die zentralen Fragen und zeigt auf, wie beide Dokumente ineinandergreifen, um die Konformität und Sicherheit Ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die Produktinformationsdatei (PIF): Das zentrale Dossier für jedes Kosmetikum

Die Produktinformationsdatei, kurz PIF, ist die umfassende Sammlung aller relevanten Informationen und Dokumente zu einem kosmetischen Mittel. Sie fungiert als zentrales Dossier, das die gesamte Historie, Zusammensetzung, Herstellung und Sicherheitsbewertung eines Produkts lückenlos dokumentiert.

Was ist die Produktinformationsdatei (PIF)?

Gemäß Artikel 11 der EU-Kosmetikverordnung muss für jedes kosmetische Produkt, das auf den Markt gebracht wird, eine PIF geführt werden. Sie ist nicht als einzelnes Dokument zu verstehen, sondern vielmehr als eine strukturierte Akte oder ein Ordner (physisch oder elektronisch), der alle gesetzlich geforderten Unterlagen enthält. Die PIF muss für die zuständigen Überwachungsbehörden an der Adresse der Verantwortlichen Person leicht zugänglich sein. Sie ist für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren, nachdem die letzte Charge des betreffenden Produkts auf den Markt gebracht wurde.

Wer ist für die Erstellung und Pflege der PIF verantwortlich?

Die alleinige Verantwortung für die Erstellung, Aktualität und Vollständigkeit der PIF liegt bei der sogenannten Verantwortlichen Person. Diese Person oder dieses Unternehmen stellt sicher, dass das Produkt allen Anforderungen der Kosmetikverordnung entspricht. Die Verantwortliche Person kann sein:

  • Der Hersteller mit Sitz in der EU.
  • Der Importeur, wenn das Produkt aus einem Drittland eingeführt wird.
  • Der Händler, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt.
  • Eine in der EU ansässige, schriftlich beauftragte Person oder Firma.

Die Verantwortliche Person haftet für die Sicherheit des Produkts und ist der primäre Ansprechpartner für die Behörden.

Der Sicherheitsbericht (CPSR): Das Herzstück der PIF

Während die PIF das gesamte Dossier darstellt, ist der Cosmetic Product Safety Report (CPSR), zu Deutsch Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel, die wissenschaftliche Kernaussage zur Sicherheit des Produkts. Ohne einen validen und vollständigen CPSR kann kein kosmetisches Mittel legal in der EU verkauft werden.

Was ist der Cosmetic Product Safety Report (CPSR)?

Der CPSR ist ein eigenständiges, aber integraler Bestandteil der Produktinformationsdatei. Er dokumentiert die systematische Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels durch eine qualifizierte Fachperson. Der Bericht belegt, dass das Produkt bei normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher ist. Er ist das entscheidende Dokument, das die wissenschaftliche Grundlage für die Verkehrsfähigkeit liefert.

Wer erstellt den Sicherheitsbericht?

Die Erstellung des CPSR ist hochqualifizierten Experten vorbehalten. Der Sicherheitsbewerter muss über einen Hochschulabschluss in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem verwandten Fachgebiet verfügen. Die Verantwortliche Person beauftragt diesen Experten mit der Durchführung der Sicherheitsbewertung und der Erstellung des Berichts. Labore wie KNB ANALYTICA liefern hierfür die notwendigen analytischen Daten, beispielsweise aus Stabilitäts- oder mikrobiologischen Prüfungen, die der Sicherheitsbewerter für seine Beurteilung benötigt.

Der entscheidende Unterschied: PIF vs. CPSR im Detail

Der grundlegende Unterschied lässt sich einfach zusammenfassen: Der CPSR ist ein wesentlicher Teil der PIF. Die PIF ist die übergeordnete Sammlung aller Dokumente, während der CPSR die detaillierte Sicherheitsbewertung innerhalb dieser Sammlung ist.

PIF und CPSR: Eine Frage des Umfangs

Man kann sich die PIF als den kompletten Aktenschrank für ein Produkt vorstellen. Der CPSR ist darin die wichtigste Schublade, die die abschließende ärztliche Beurteilung enthält. Die PIF enthält neben dem CPSR noch weitere wichtige Dokumente:

  • Eine genaue Beschreibung des kosmetischen Mittels.
  • Den Sicherheitsbericht (CPSR).
  • Eine Beschreibung des Herstellungsverfahrens und eine Erklärung zur Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP, ISO 22716).
  • Belege für die beworbene Wirkung des Produkts (Wirksamkeitsnachweise).
  • Daten über Tierversuche, die vom Hersteller oder seinen Lieferanten durchgeführt wurden.

Die Struktur des Sicherheitsberichts: Teil A und Teil B

Der CPSR selbst ist gemäß Anhang I der EU-Kosmetikverordnung klar in zwei Teile gegliedert:

Teil A – Informationen zur Sicherheit des kosmetischen Mittels

Dieser Teil ist die Datensammlung und bildet die Grundlage für die eigentliche Bewertung. Er umfasst unter anderem:

  1. Quantitative und qualitative Rezeptur des Produkts.
  2. Physikalisch-chemische Eigenschaften und Stabilitätsdaten der Rohstoffe und des Endprodukts.
  3. Mikrobiologische Qualität und Ergebnisse des Konservierungsmittelbelastungstests.
  4. Informationen über Verunreinigungen, Spuren und das Verpackungsmaterial.
  5. Normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Gebrauch.
  6. Expositionsdaten für das Produkt und die einzelnen Inhaltsstoffe.
  7. Toxikologisches Profil der einzelnen Inhaltsstoffe.
  8. Daten über unerwünschte und ernste unerwünschte Wirkungen (Cosmetovigilance).

Teil B – Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels

In Teil B zieht der Sicherheitsbewerter auf Basis der in Teil A gesammelten Daten seine Schlussfolgerungen. Dieser Teil enthält:

  1. Die abschließende Bewertung und das Fazit zur Sicherheit des Produkts.
  2. Gegebenenfalls Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen, die auf dem Etikett anzubringen sind.
  3. Eine wissenschaftliche Begründung, die die Schlussfolgerung aus Punkt 1 stützt.
  4. Die Qualifikationsnachweise des Sicherheitsbewerters und dessen Unterschrift.

Die Rolle der 'Verantwortlichen Person' und die Haftung

Die klare Zuweisung von Verantwortung ist ein Kernprinzip der EU-Kosmetikverordnung. Die verantwortliche Person spielt hierbei die zentrale Rolle.

Definition und Aufgaben der Verantwortlichen Person

Die Verantwortliche Person ist die juristische oder natürliche Person, die die Gesamtverantwortung für ein Produkt auf dem EU-Markt trägt. Ihre Aufgaben sind weitreichend und umfassen die Sicherstellung der Konformität mit allen Aspekten der Verordnung, insbesondere:

  • Gewährleistung der Produktsicherheit.
  • Beauftragung und Bereithaltung des Sicherheitsberichts (CPSR).
  • Pflege und Bereithaltung der Produktinformationsdatei (PIF).
  • Produktkennzeichnung und Notifizierung im CPNP-Portal (Cosmetic Products Notification Portal).
  • Marktüberwachung (Cosmetovigilance) und Meldung ernster unerwünschter Wirkungen.

Wer haftet bei Nichteinhaltung?

Die Haftung liegt eindeutig und vollumfänglich bei der Verantwortlichen Person. Bei Mängeln in der PIF, einem fehlerhaften CPSR oder einem unsicheren Produkt können die Behörden empfindliche Maßnahmen ergreifen. Diese reichen von der Aufforderung zur Nachbesserung über Vertriebsverbote und Produktrückrufe bis hin zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen.

Praxis-Checkliste: PIF und CPSR korrekt umsetzen

  1. Verantwortliche Person benennen: Klären Sie eindeutig, wer in Ihrem Unternehmen oder als externer Dienstleister die Rolle der Verantwortlichen Person übernimmt.
  2. Daten für CPSR Teil A sammeln: Tragen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen: Rezeptur, Rohstoffspezifikationen, Sicherheitsdatenblätter, Stabilitäts- und Kompatibilitätsstudien, mikrobiologische Prüfungen. Der Ablauf einer Laboranalyse kann hier transparent geplant werden.
  3. Sicherheitsbewerter beauftragen: Wählen Sie einen qualifizierten Sicherheitsbewerter und stellen Sie ihm alle Daten aus Schritt 2 zur Verfügung.
  4. PIF zusammenstellen: Fügen Sie den fertigen CPSR (Teil A und B) mit den weiteren geforderten Dokumenten (GMP-Nachweis, Wirksamkeitsstudien etc.) zur vollständigen Produktinformationsdatei zusammen.
  5. PIF bereithalten: Archivieren Sie die PIF an der angegebenen Adresse der Verantwortlichen Person, sodass sie bei einer behördlichen Anfrage jederzeit zugänglich ist.
  6. Produkt notifizieren: Führen Sie vor dem Inverkehrbringen die Meldung im CPNP-Portal durch.
  7. PIF aktuell halten: Aktualisieren Sie die PIF bei jeder relevanten Änderung der Rezeptur, der Rohstoffe oder neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss für jedes Produkt eine eigene PIF erstellt werden?

Ja, grundsätzlich muss für jedes einzelne kosmetische Produkt eine eigene PIF geführt werden. Bei Produktlinien mit geringfügigen Variationen (z.B. unterschiedliche Farbtöne eines Lippenstifts) kann unter Umständen eine Rahmen-PIF mit spezifischen Ergänzungen für jede Variante erstellt werden, dies muss jedoch der Sicherheitsbewerter entscheiden.

Wie lange muss die PIF aufbewahrt werden?

Die PIF muss zehn Jahre lang aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Datum, an dem die letzte Charge des Produkts auf den Markt gebracht wurde.

Kann KNB ANALYTICA den CPSR für mich erstellen?

Als analytisches Labor erstellen wir nicht den finalen Sicherheitsbericht (CPSR) selbst, da dies einem qualifizierten Sicherheitsbewerter vorbehalten ist. Wir sind jedoch Ihr Partner für die Erstellung der Datengrundlage. KNB ANALYTICA (Betreiber PLEXUM GmbH, Breslauer Straße 350, 90471 Nürnberg) liefert die validen Analysedaten (z.B. Stabilitätsprüfungen, Keimzahlbestimmungen, Konservierungsmittelbelastungstests), die für Teil A des CPSR unerlässlich sind. Wir arbeiten eng mit einem Netzwerk von Sicherheitsbewertern zusammen.

Was passiert, wenn die PIF unvollständig ist?

Eine unvollständige oder fehlerhafte PIF stellt einen Verstoß gegen die EU-Kosmetikverordnung dar. Bei einer Kontrolle durch die Marktüberwachungsbehörden kann dies zu Verkaufsverboten, Rückrufen und Bußgeldern für die Verantwortliche Person führen.


Die korrekte Erstellung und Pflege von PIF und CPSR sind keine bürokratische Hürde, sondern ein wesentlicher Baustein für Verbrauchersicherheit und rechtssicheres Handeln im Kosmetikmarkt. Benötigen Sie analytische Unterstützung für Ihren Sicherheitsbericht? Wir liefern die notwendigen Labordaten für Ihre Kosmetikprodukte, Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel. Informieren Sie sich über den einfachen Prozess der Probeneinsendung oder kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Die Akkreditierung unseres Labors wird aktiv vorbereitet, um Ihnen zukünftig einen noch umfassenderen Service zu bieten.


Fragen zu diesem Thema? Unsere Fachleute beraten Sie persönlich: Kontakt · +49 8131 7573660 · info@knbanalytica.com.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag
Welcome to our store
Welcome to our store
Welcome to our store