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LMIV-Kennzeichnungsprüfung: Die häufigsten Fehler vermeiden

In diesem Artikel

LMIV-Kennzeichnungsprüfung: Die häufigsten Fehler vermeiden

Die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln ist eine zentrale Anforderung der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Sie dient dem Verbraucherschutz und der Transparenz im Lebensmittelmarkt. Eine fehlerhafte Kennzeichnung kann nicht nur zu Abmahnungen und Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen der Konsumenten beeinträchtigen. Als Prüflabor, das nach den Grundsätzen der DIN EN ISO/IEC 17025 arbeitet, unterstützt KNB ANALYTICA Hersteller und Inverkehrbringer bei der Sicherstellung der LMIV-Konformität. Dieser Artikel beleuchtet die häufigsten Fehlerquellen bei der Kennzeichnungsprüfung und bietet praxisnahe Hinweise zur Vermeidung.

Grundlagen der LMIV-Kennzeichnung

Die LMIV legt detaillierte Vorschriften für die Informationen fest, die auf vorverpackten Lebensmitteln anzugeben sind. Dazu gehören unter anderem die Verkehrsbezeichnung, das Verzeichnis der Zutaten, Allergene, die Nährwertdeklaration, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, die Nettofüllmenge, der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers sowie das Ursprungsland oder der Herkunftsort, falls dessen Fehlen den Verbraucher irreführen könnte. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist für alle Lebensmittelunternehmer, die Produkte auf dem EU-Markt anbieten, verpflichtend.

Häufige Fehler bei der Nährwertdeklaration

Die Nährwertdeklaration ist ein obligatorischer Bestandteil der LMIV-Kennzeichnung. Sie muss in tabellarischer Form (oder in Ausnahmefällen linear) erfolgen und die Werte für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 g oder 100 ml angeben. Fehler entstehen hier oft durch:

  • Unzureichende Datenbasis: Die Nährwerte müssen entweder durch Laboranalysen oder durch Berechnungen auf Basis bekannter oder durchschnittlicher Werte der Zutaten ermittelt werden. Eine Schätzung ohne fundierte Grundlage ist nicht zulässig.
  • Rundungsfehler: Die LMIV und die Leitlinien der Kommission sehen spezifische Rundungsregeln vor, die oft nicht korrekt angewendet werden.
  • Fehlende oder falsche Angaben pro Portion: Obwohl die Angabe pro Portion freiwillig ist, muss sie, wenn sie gemacht wird, korrekt sein und die Portionsgröße klar definieren.
  • Nichtberücksichtigung von Zubereitungsverlusten oder -gewinnen: Bei bestimmten Produkten können sich Nährwerte durch Zubereitungsprozesse ändern, was bei der Deklaration berücksichtigt werden muss.

Fehler bei der Allergenkennzeichnung

Die Allergenkennzeichnung ist ein kritischer Punkt, da sie direkte Auswirkungen auf die Gesundheit von Allergikern hat. Die LMIV listet 14 Hauptallergene auf, die immer hervorgehoben werden müssen (z.B. durch Fettdruck). Typische Fehler sind:

  • Unvollständige Allergenliste: Nicht alle relevanten Allergene werden deklariert, insbesondere bei komplexen Zutaten oder zusammengesetzten Lebensmitteln.
  • Fehlende Hervorhebung: Allergene werden zwar genannt, aber nicht visuell hervorgehoben, was der LMIV widerspricht.
  • Kreuzkontaminationen: Die Angabe von Spuren (z.B. „Kann Spuren von Nüssen enthalten“) ist eine freiwillige Information, die jedoch nur nach einer sorgfältigen Risikobewertung und bei technisch unvermeidbaren Kreuzkontaminationen erfolgen sollte. Eine pauschale Angabe ohne Grundlage ist irreführend.

Irreführende Angaben und Werbeaussagen

Die LMIV verbietet irreführende Angaben. Dies betrifft nicht nur die Pflichtangaben, sondern auch freiwillige Informationen und Werbeaussagen. Häufige Probleme sind:

  • Gesundheitsbezogene Angaben ohne Zulassung: Aussagen wie „gut für das Herz“ oder „stärkt das Immunsystem“ sind nur zulässig, wenn sie gemäß der Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) zugelassen sind.
  • Nährwertbezogene Angaben ohne Zulassung: Aussagen wie „fettarm“ oder „reich an Ballaststoffen“ müssen ebenfalls spezifische Kriterien der Health Claims Verordnung erfüllen.
  • Irreführung über die Art oder Beschaffenheit: Bezeichnungen, die den Verbraucher über die tatsächliche Natur des Lebensmittels täuschen könnten (z.B. „Fruchtsaftgetränk“ statt „Fruchtsaft“), sind unzulässig.

Fehler bei der Zutatenliste und Verkehrsbezeichnung

Die Zutatenliste muss alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels aufführen. Die Verkehrsbezeichnung muss die tatsächliche Art des Lebensmittels beschreiben.

  • Falsche Reihenfolge der Zutaten: Eine nicht korrekte Reihenfolge kann die Zusammensetzung des Produkts falsch darstellen.
  • Fehlende Mengenangaben (QUID): Bei Zutaten, die in der Verkehrsbezeichnung genannt oder durch Abbildungen hervorgehoben werden, muss deren Menge in Prozent angegeben werden (Quantitative Ingredient Declaration).
  • Unpräzise Verkehrsbezeichnung: Die Verkehrsbezeichnung muss eindeutig sein und darf den Verbraucher nicht über die wahre Natur des Produkts im Unklaren lassen.

Praxis-Checkliste für die LMIV-Kennzeichnungsprüfung

Um die Konformität Ihrer Lebensmittelkennzeichnung sicherzustellen, empfiehlt sich eine systematische Prüfung:

  1. Vollständigkeit der Pflichtangaben: Sind alle nach LMIV geforderten Angaben vorhanden (Verkehrsbezeichnung, Zutatenliste, Allergene, Nährwerte, MHD/VD, Nettofüllmenge, Verantwortlicher, Ursprungsland/Herkunftsort)?
  2. Korrektheit der Nährwertdeklaration: Basieren die Werte auf Analysen oder validen Berechnungen? Sind die Rundungsregeln korrekt angewendet?
  3. Eindeutige Allergenkennzeichnung: Sind alle 14 Hauptallergene (falls vorhanden) deklariert und hervorgehoben?
  4. Zutatenliste und QUID: Sind die Zutaten in der richtigen Reihenfolge? Sind Mengenangaben für hervorgehobene Zutaten vorhanden?
  5. Keine Irreführung: Sind alle Angaben wahrheitsgemäß und nicht irreführend? Entsprechen Health Claims und Nutrition Claims den gesetzlichen Vorgaben?
  6. Lesbarkeit: Ist die Schriftgröße der Pflichtangaben ausreichend (mind. 1,2 mm x-Höhe)?

Häufige Fragen zur LMIV-Kennzeichnungsprüfung

Muss ich für jedes Produkt eine Laboranalyse der Nährwerte durchführen lassen?

Nein, die LMIV erlaubt auch die Berechnung der Nährwerte auf Basis von allgemein bekannten und akzeptierten Daten oder von Daten der verwendeten Zutaten. Eine Laboranalyse bietet jedoch die höchste Sicherheit und ist bei komplexen Produkten oder zur Absicherung von Berechnungen oft ratsam.

Was passiert, wenn meine Kennzeichnung fehlerhaft ist?

Fehlerhafte Kennzeichnungen können zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen, zu Bußgeldern durch Überwachungsbehörden und im schlimmsten Fall zu Produktrückrufen führen. Dies kann erhebliche finanzielle und reputative Schäden verursachen.

Wie kann KNB ANALYTICA mich unterstützen?

KNB ANALYTICA bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Lebensmittelanalytik und Kennzeichnungsprüfung. Wir führen Laboranalysen zur Bestimmung von Nährwerten, Allergenen und Kontaminanten durch. Darüber hinaus prüfen unsere Fachredakteure Ihre Produktkennzeichnung auf Konformität mit der LMIV und weiteren relevanten Verordnungen. Unser Ablauf ist transparent und effizient.

Fazit

Die LMIV-Kennzeichnungsprüfung ist ein unverzichtbarer Schritt im Produktentwicklungsprozess und vor der Markteinführung von Lebensmitteln. Die Vermeidung der hier genannten häufigen Fehler trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit und zum Verbraucherschutz bei. KNB ANALYTICA steht Ihnen als kompetenter Partner für alle Fragen rund um die Lebensmittelanalytik und Kennzeichnungsprüfung zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung oder senden Sie uns Ihre Proben zur Analyse. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Produkte LMIV-konform zu kennzeichnen.


Bereit für eine Analyse? Rufen Sie uns an: +49 8131 7573660 oder schreiben Sie an info@knbanalytica.com.

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