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Health-Claims auf Lebensmitteln: Was ist erlaubt – und was nicht?
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist ein zentraler Aspekt der Verbraucherinformation und des Verbraucherschutzes. Insbesondere gesundheitsbezogene Angaben, sogenannte Health Claims, unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben. Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel bildet hierfür den maßgeblichen Rahmen. Sie soll sicherstellen, dass solche Angaben wissenschaftlich belegt, verständlich und nicht irreführend sind. Für Hersteller bedeutet dies eine genaue Prüfung und Dokumentation ihrer Produktkommunikation.
Rechtliche Grundlagen von Health Claims
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, oft als Health-Claims-Verordnung bezeichnet, trat am 19. Januar 2007 in Kraft und ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar. Ihr Hauptziel ist es, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und gleichzeitig den freien Warenverkehr von Lebensmitteln zu ermöglichen. Die Verordnung definiert klar, was unter einer gesundheitsbezogenen Angabe zu verstehen ist: jede Angabe, die besagt, suggeriert oder impliziert, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit besteht.
Grundsätzlich sind nur solche Health Claims zulässig, die in einer von der Europäischen Kommission geführten Liste aufgeführt sind. Diese Liste basiert auf wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die EFSA prüft die eingereichten Anträge auf wissenschaftliche Evidenz. Eine positive Bewertung durch die EFSA ist die Voraussetzung für die Aufnahme eines Claims in die Liste der zugelassenen Angaben.
Arten von Health Claims
Die Verordnung unterscheidet im Wesentlichen zwei Kategorien von gesundheitsbezogenen Angaben:
Funktionsbezogene Angaben (Artikel 13)
Diese Angaben beziehen sich auf die Rolle eines Nährstoffs oder einer anderen Substanz für Wachstum, Entwicklung und die Funktionen des Körpers. Beispiele hierfür sind Angaben wie „Calcium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“ oder „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Solche Claims müssen sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und sind in der Regel nach einem vereinfachten Verfahren zugelassen worden.
Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos und Angaben, die sich auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern beziehen (Artikel 14)
Diese Kategorie umfasst spezifischere Angaben. Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos besagen, dass der Verzehr eines Lebensmittels oder eines seiner Bestandteile einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung eines Risikofaktors für die Entwicklung einer menschlichen Krankheit leistet. Ein Beispiel wäre „Pflanzensterine tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei. Ein hoher Cholesterinspiegel gehört zu den Risikofaktoren für koronare Herzkrankheiten.“ Angaben, die sich auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern beziehen, sind ebenfalls in dieser Kategorie angesiedelt. Für diese Art von Claims ist ein individuelles Zulassungsverfahren erforderlich, das eine umfassende wissenschaftliche Begründung und eine positive Bewertung durch die EFSA voraussetzt.
Unzulässige Health Claims
Nicht alle gesundheitsbezogenen Angaben sind erlaubt. Die Verordnung verbietet explizit Angaben, die:
- Krankheiten heilen, lindern oder vorbeugen können. Dies fällt in den Bereich der Arzneimittelwerbung.
- Ängste beim Verbraucher hervorrufen, indem sie suggerieren, dass der Verzicht auf das Lebensmittel gesundheitliche Risiken birgt.
- Auf die Geschwindigkeit oder das Ausmaß des Gewichtsverlusts hinweisen.
- Sich auf Empfehlungen von Ärzten oder Angehörigen anderer Gesundheitsberufe beziehen, es sei denn, dies ist in der Verordnung ausdrücklich zugelassen.
Auch Angaben, die nicht wissenschaftlich belegt sind oder irreführend wirken könnten, sind unzulässig. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist für Lebensmittelhersteller von großer Bedeutung, um Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Rolle der wissenschaftlichen Evidenz
Die wissenschaftliche Evidenz ist das Fundament jeder zulässigen Health-Claim-Angabe. Die EFSA prüft die eingereichten Studien und Daten nach strengen Kriterien. Dabei werden unter anderem die Qualität der Studien, die Relevanz der Ergebnisse und die Konsistenz der Daten bewertet. Für Hersteller bedeutet dies, dass sie über robuste wissenschaftliche Belege verfügen müssen, bevor sie einen Health Claim auf ihren Produkten verwenden oder zur Zulassung einreichen. Eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Studien und Analysen ist unerlässlich.
KNB ANALYTICA bietet im Bereich Lebensmittelanalytik umfassende Dienstleistungen an, um Hersteller bei der Sicherstellung der Produktqualität und der Einhaltung regulatorischer Anforderungen zu unterstützen. Dies umfasst auch die Analyse von Inhaltsstoffen, die für die Begründung von Health Claims relevant sein können.
Praxis-Checkliste für Lebensmittelhersteller
Um die Konformität mit der Health-Claims-Verordnung sicherzustellen, sollten Lebensmittelhersteller folgende Punkte beachten:
- Prüfung der zugelassenen Liste: Überprüfen Sie, ob der geplante Health Claim in der EU-Liste der zugelassenen Angaben enthalten ist.
- Wissenschaftliche Belege: Stellen Sie sicher, dass für jeden verwendeten Claim eine solide wissenschaftliche Grundlage vorhanden ist.
- Formulierung: Achten Sie auf eine präzise und nicht irreführende Formulierung des Claims.
- Gesamtbild der Kennzeichnung: Der Claim muss im Kontext der gesamten Produktkennzeichnung und -werbung betrachtet werden. Irreführende Darstellungen sind zu vermeiden.
- Nährwertprofil: Berücksichtigen Sie das Nährwertprofil des Lebensmittels. Bestimmte Claims sind für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt nicht zulässig.
- Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Studien, Gutachten und Zulassungsbescheide.
Häufige Fragen zu Health Claims
Was ist der Unterschied zwischen einem Health Claim und einem Nutrition Claim?
Ein Health Claim bezieht sich auf einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit. Ein Nutrition Claim (nährwertbezogene Angabe) bezieht sich auf den Nährwert eines Lebensmittels, z.B. „fettarm“ oder „reich an Vitamin C“.
Wer ist für die Zulassung von Health Claims zuständig?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet die wissenschaftliche Evidenz. Die Europäische Kommission entscheidet auf Basis dieser Bewertung über die Zulassung und Aufnahme in die Liste.
Können traditionelle oder volksmedizinische Angaben als Health Claims verwendet werden?
Nein, Health Claims müssen auf wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen basieren. Traditionelle oder volksmedizinische Angaben ohne wissenschaftlichen Nachweis sind nicht zulässig.
Was passiert bei Verstößen gegen die Health-Claims-Verordnung?
Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern und dem Verbot des Inverkehrbringens der Produkte führen. Auch wettbewerbsrechtliche Klagen sind möglich.
Fazit
Die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung ist für Lebensmittelhersteller eine komplexe, aber notwendige Aufgabe. Eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Prüfung der wissenschaftlichen Belege sind entscheidend. KNB ANALYTICA unterstützt Sie gerne bei der Analyse Ihrer Produkte und der Erstellung der notwendigen Dokumentation. Für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und dem Ablauf der Probeneinsendung besuchen Sie bitte unsere Seite Probeneinsendung.
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